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The Noble Qur'an Encyclopedia

Towards providing reliable exegeses and translations of the meanings of the Noble Qur'an in the world languages

She that is to be examined [Al-Mumtahina] - German Translation - Bubenheim

Surah She that is to be examined [Al-Mumtahina] Ayah 13 Location Madanah Number 60

O die ihr glaubt, nehmt nicht Meine Feinde und eure Feinde zu Schutzherren, indem ihr ihnen Zuneigung entgegenbringt, wo sie doch das verleugnen, was von der Wahrheit zu euch gekommen ist, und den Gesandten und euch selbst vertreiben, weil ihr an Allah, euren Herrn, glaubt. (Nehmt sie nicht zu Schutzherren), wenn ihr wirklich ausgezogen seid zum Abmühen auf Meinem Weg und im Trachten nach Meiner Zufriedenheit. (Tut das nicht, indem) ihr ihnen heimlich Zuneigung zeigt, wo Ich doch besser weiß, was ihr verbergt und was ihr offenlegt. Und wer von euch das tut, der ist fürwahr vom rechten Weg abgeirrt.

Nicht nützen werden euch eure Blutsverwandten und auch nicht eure Kinder. Am Tag der Auferstehung wird Er (Allah) zwischen euch entscheiden. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.

Unser Herr, mache uns nicht zu einer Versuchung für diejenigen, die ungläubig sind. Und vergib uns, unser Herr. Du bist ja der Allmächtige und Allweise.

O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.

O die ihr glaubt, nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. Sie haben ja die Hoffnung auf das Jenseits aufgegeben, so wie die Ungläubigen die Hoffnung (auf Wiederauferstehung) der (Toten) in den Gräbern aufgegeben haben.